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Modell Auto Club Wohlen

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1. Name, Entstehung, Dauer, Sitz und Zweck

1.1 Name
Der MACW (Modell-Auto-Club-Wohlen) ist ein Verein für Modellauto - Rennsportler im Sinne von Artikel 60 ff ZGB, ohne persönliche Haftung der Mitglieder.

1.2 Entstehung

Das am 15.3.76 gegründete RCTV (RC Team Villmergen) und das am 5.11.75 gegründete RC Racing Team Aarau vereinigten sich am 10.11.78 zum neu gegründeten Verein RCTV/A. Anlässlich der GV vom 7.12.79 wurde der Name RCTV/A auf den bis dato gültigen Namen MACW abgeändert.

1.3 Dauer
Unbeschränkt

1.4 Sitz
Beim jeweiligen Präsidenten

1.5 Zweck
Förderung des Modellrennsports.

Durchführung von Training und Rennanlässen.
Pflege eines sportlichen und freundschaftlichen Geistes.
Kann Grundstücke, Immobilien und Mobilien erwerben oder sich daran beteiligen.
Alles unternehmen, was seinen Mitgliedern dient.

2. Organe
a) Generalversammlung
b) Vorstand

3. Geschäfte

3.1 Generalversammlung
Die ordentlichen Generalversammlungen finden jeweils am Anfang des Geschäftsjahres statt. Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Oktober bis zum 30. September. Die Einladungen müssen bis spätestens 20 Tage vor der Versammlung an alle Aktiv- und Passivmitglieder versandt werden. Vorschläge von Mitgliedern müssen bis spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich, telefonisch oder mündlich dem Präsidenten zu Handen des Vorstandes zur Kenntnis gebracht werden.

Die GV beschliesst über:

Abnahme des Protokolls der letzten GV
Jahresbericht des Präsidenten
Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
Wahl von Vorstand und Revisoren
Jahresbeiträge
Anträge von Mitgliedern und Vorstand
Statutenänderungen
die finanzielle Kompetenz des Vorstandes
Beschlüsse werden durch einfaches Mehr der anwesenden
Mitgliederstimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.

3.2 Vorstand
Der Vorstand kann sich wie folgt zusammensetzen:

1 Präsident
1 Aktuar
1 Kassier
1 Materialverwalter
1 Beisitzer

Ein Mitglied kann, aber sollte wenn möglich nicht für mehrere Ämter gleichzeitig gewählt werden. Der Vorstand wird für die Dauer von einem Jahr gewählt.

Der Vorstand konstituiert sich selbst.

Aufgabe des Vorstandes:

Vertritt den Club nach aussen
Erledigt alle Geschäfte, die nicht ausschliesslich der GV vorbehalten sind.

3.3 Revisoren
Es wird alljährlich ein neuer Revisor gewählt, welcher mit dem verbleibenden die Jahresrechnung prüft und den Bericht zu Handen der GV erstellt. Somit beträgt die Amtszeit von Revisoren zwei Jahre. Sie können nach zweijährigem Unterbruch wieder gewählt werden.

4. Mitgliedschaft
Neumitglieder können vom Vorstand provisorisch aufgenommen werden, sobald sie den Jahresbeitrag entrichtet haben. Die endgültige Aufnahme erfolgt an der folgenden GV.

Die Aufnahme kann ohne Recht auf Begründung verweigert werden. Es besteht kein Rekursrecht. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur mit schriftlichem Gesuch bis spätestens zehn Tage vor der GV an den Präsidenten erfolgen. Der Austritt ist nur auf eine GV und nach Erledigung sämtlicher Verpflichtungen möglich
. Der Vorstand kann bei zwingenden Gründen ein Mitglied sofort ausschliessen, jedoch entscheidet die folgende GV definitiv über den Ausschluss.

5. Finanzen
Die Tätigkeiten des Clubs werden durch:

Mitgliederbeiträge
Startgelder
Ueberschüsse aus Veranstaltungen
Spenden und anderen Einnahmen finanziert.

Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet ausschliesslich das Clubvermögen. Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die Ausgabenkompetenz des Vorstandes pro Geschäft wird jeweils an der GV festgelegt. Das Rechnungsjahr des MACW dauert jeweils vom 1. Oktober bis 30. September.

6. Beiträge
Die Beitragshöhe für Aktiv- und Passivmitglieder beträgt Fr.50.-. Neumitglieder bezahlen eine einmalige Einstandsgebühr in der Höhe eines Jahresbeitrages.

7. Entschädigungen
Der Vorstand hat Anspruch auf Entschädigung, deren Höhe jeweils an der GV festgelegt wird.

8. Auflösung
Bei einer Clubauflösung wird ein eventuell verbleibendes Vermögen dem " St. Josephsheim, Bremgarten" (Kinderheim) gestiftet.

9. Schlussbestimmung
Die vorliegenden Statuten wurden am 10. November 1992 geschrieben und anlässlich der GV vom 16. November 1992 genehmigt. Sie treten ab sofort in Kraft.

Wohlen, 17. November 1992
 

Im Namen des Vorstandes

Haben Sie Fragen zu unserem Verein senden Sie ein E-Mail an info@macw.ch

 


Copyright © 2000 Modell Auto Club Wohlen. Alle Rechte vorbehalten. (RDi)  17. September 2011