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1. Name, Entstehung,
Dauer, Sitz und Zweck
1.1
Name
Der MACW (Modell-Auto-Club-Wohlen)
ist ein Verein für Modellauto - Rennsportler im Sinne von Artikel 60 ff
ZGB, ohne persönliche Haftung der Mitglieder.
1.2 Entstehung
Das am 15.3.76 gegründete RCTV (RC
Team Villmergen) und das am 5.11.75 gegründete RC Racing Team Aarau
vereinigten sich am 10.11.78 zum neu gegründeten Verein RCTV/A. Anlässlich
der GV vom 7.12.79 wurde der Name RCTV/A auf den bis dato gültigen Namen
MACW abgeändert.
1.3 Dauer
Unbeschränkt
1.4 Sitz
Beim jeweiligen Präsidenten
1.5 Zweck
Förderung des Modellrennsports.
Durchführung
von Training und Rennanlässen.
Pflege eines sportlichen und freundschaftlichen Geistes.
Kann Grundstücke, Immobilien und Mobilien erwerben
oder sich daran beteiligen.
Alles unternehmen, was seinen Mitgliedern dient.
2. Organe
a) Generalversammlung
b) Vorstand
3. Geschäfte
3.1
Generalversammlung
Die ordentlichen
Generalversammlungen finden jeweils am Anfang des Geschäftsjahres statt.
Das Geschäftsjahr dauert vom 1. Oktober bis zum 30. September. Die
Einladungen müssen bis spätestens 20 Tage vor der Versammlung an alle
Aktiv- und Passivmitglieder versandt werden. Vorschläge von Mitgliedern müssen
bis spätestens 10 Tage vor der Versammlung schriftlich, telefonisch oder
mündlich dem Präsidenten zu Handen des Vorstandes zur Kenntnis gebracht
werden.
Die GV beschliesst über:
Abnahme des Protokolls der letzten GV
Jahresbericht des Präsidenten
Abnahme der Jahresrechnung und des Revisorenberichtes
Wahl von Vorstand und Revisoren
Jahresbeiträge
Anträge von Mitgliedern und Vorstand
Statutenänderungen
die finanzielle Kompetenz des Vorstandes
Beschlüsse werden durch einfaches Mehr der anwesenden
Mitgliederstimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die
Stimme des Vorsitzenden.
3.2 Vorstand
Der Vorstand kann sich wie folgt
zusammensetzen:
1 Präsident
1 Aktuar
1 Kassier
1 Materialverwalter
1 Beisitzer
Ein Mitglied kann, aber sollte wenn möglich nicht für mehrere Ämter
gleichzeitig gewählt werden. Der Vorstand wird für die Dauer von einem
Jahr gewählt.
Der Vorstand konstituiert sich selbst.
Aufgabe des Vorstandes:
Vertritt den Club nach aussen
Erledigt alle Geschäfte, die nicht ausschliesslich der GV vorbehalten
sind.
3.3 Revisoren
Es wird alljährlich ein neuer
Revisor gewählt, welcher mit dem verbleibenden die Jahresrechnung prüft
und den Bericht zu Handen der GV erstellt. Somit beträgt die Amtszeit von
Revisoren zwei Jahre. Sie können nach zweijährigem Unterbruch wieder gewählt
werden.
4.
Mitgliedschaft
Neumitglieder können vom Vorstand
provisorisch aufgenommen werden, sobald sie den Jahresbeitrag entrichtet
haben. Die endgültige Aufnahme erfolgt an der folgenden GV.
Die Aufnahme kann ohne Recht auf Begründung verweigert werden. Es besteht
kein Rekursrecht. Der Austritt eines Mitgliedes kann nur mit schriftlichem
Gesuch bis spätestens zehn Tage vor der GV an den Präsidenten erfolgen.
Der Austritt ist nur auf eine GV und nach Erledigung sämtlicher
Verpflichtungen möglich. Der
Vorstand kann bei zwingenden Gründen ein Mitglied sofort ausschliessen,
jedoch entscheidet die folgende GV definitiv über den Ausschluss.
5. Finanzen
Die Tätigkeiten des Clubs werden
durch:
Mitgliederbeiträge
Startgelder
Ueberschüsse aus Veranstaltungen
Spenden
und anderen Einnahmen finanziert.
Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet ausschliesslich das Clubvermögen.
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen. Die
Ausgabenkompetenz des Vorstandes pro Geschäft wird jeweils an der GV
festgelegt. Das Rechnungsjahr des MACW dauert jeweils vom 1. Oktober bis
30. September.
6. Beiträge
Die Beitragshöhe für Aktiv- und
Passivmitglieder beträgt Fr.50.-. Neumitglieder bezahlen
eine einmalige Einstandsgebühr in der Höhe eines Jahresbeitrages.
7. Entschädigungen
Der Vorstand hat Anspruch auf
Entschädigung, deren Höhe jeweils an der GV festgelegt wird.
8. Auflösung
Bei einer Clubauflösung wird ein
eventuell verbleibendes Vermögen dem " St. Josephsheim,
Bremgarten" (Kinderheim) gestiftet.
9.
Schlussbestimmung
Die vorliegenden Statuten wurden am 10.
November 1992 geschrieben und anlässlich der GV vom 16. November 1992
genehmigt. Sie treten ab sofort in Kraft.
Wohlen, 17. November 1992
Im Namen des
Vorstandes Haben Sie Fragen zu unserem Verein senden
Sie ein E-Mail an info@macw.ch
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